Das fünfte Sozialgesetzbuch (§13 Abs.5 SGBV) regelt die Möglichkeit der Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte in Privatpraxen. Diese Regelung zielt darauf ab, dem Problem entgegenzuwirken, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oft monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Wenn dies nicht gewährleistet wird, beispielsweise bei Wartezeiten von mehr als 3 Monaten, kann die gesetzliche Krankenversicherung auf Antrag die Kosten für eine privatärztliche Behandlung übernehmen, sofern diese zeitnah erfolgt und die entsprechende Qualifikation, wie die Erlaubnis zur Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie, vorliegt.
Damit ein Antrag auf Kostenerstattung Erfolg hat, sollten Patienten einige Hinweise der Bundespsychotherapeutenkammer beachten:
- Zunächst sollte versucht werden, bei mehreren kassenzugelassenen Therapeut in Wohnortnähe einen Termin zu bekommen. Falls ein zeitnaher Termin verfügbar ist, nehmen Sie diesen wahr.
- Wenn nicht, dokumentieren Sie die Anfrage, das Datum, den Namen und die Adresse der Therapeuten/Therapeutin sowie den vorgeschlagenen Termin. Ein Dokumentationsformular können Sie hier herunterladen (PDF).
- Lassen Sie durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin bestätigen, dass eine Psychotherapie erforderlich ist und keine körperlichen Erkrankungen vorliegen, die dagegen sprechen.
- Reichen Sie alle Unterlagen, einschließlich des Antrags und der ärztlichen Bescheinigungen, vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung treffen. Sollte ein Gutachten notwendig sein, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen.
- Sie können die Therapie beginnen, sobald Sie eine positive Rückmeldung Ihrer Krankenkasse erhalten. Ohne diese Zusage tragen Sie das finanzielle Risiko. Bei einer Ablehnung haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.
- Von uns erhalten Sie monatlich eine Rechnung, die Sie bitte fristgerecht an uns überweisen. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Erstattung zu erhalten. Eine Abrechnung über die Versichertenkarte erfolgt nicht.
Antrag-Kostenerstattung-gesetzliche-Krankenkasse Janine Varrina